Der Oberbürgermeister ist der höchste Repräsentant der Landeshauptstadt Hannover. Er wird nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes von den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Rat der Stadt bestimmt. Der Kandidat, der im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen die absolute Mehrheit erreicht, ist zum Oberbürgermeister gewählt. Sollte das keinem der Kandidaten auf Anhieb gelingen, kommt es zu einer Stichwahl, die der Bewerber mit den meisten Stimmen (einfache Mehrheit) gewinnt.
Der Oberbürgermeister wird für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Er ist hauptamtlich als Beamter auf Zeit tätig. Ist der Oberbürgermeister zugleich mit dem Rat gewählt worden, so wird er in der ersten Sitzung von dem ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitglied vereidigt. Das Beamtenverhältnis endet mit dem Amtsantritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers, jedoch nicht vor Ablauf der allgemeinen Wahlperiode der Ratsfrauen und Ratsherren.
Der Oberbürgermeister kann vor Ablauf seiner Amtszeit von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt werden. Zur Einleitung des entsprechenden Verfahrens bedarf es eines Antrags von mindestens drei Vierteln der Ratsmitglieder. Über ihn wird in einer besonderen Sitzung namentlich abgestimmt. Der Beschluss bedarf wiederum einer Mehrheit von drei Vierteln der Ratsmitglieder. Der Oberbürgermeister scheidet mit Ablauf des Tages, an dem der Wahlausschuss die Abwahl feststellt, aus dem Amt. Innerhalb von sechs Monaten müssen Neuwahlen statt finden.