Der Rat

Landeshauptstadt Hannover
Sitzung im Ratssaal
Der Rat wird für fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt. Bürgerinnen und Bürger sind diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Die Kandidaten für den Rat werden in der Regel von den politischen Parteien benannt. Gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde wohnt und mindestens ein Jahr lang Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, oder seit mindestens einem Jahr die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Die Zahl der Mitglieder des Rates richtet sich nach der Einwohnerzahl. Ratsmitglieder sind die in den Rat gewählten 64 Ratsfrauen und Ratsherren sowie kraft Amtes der Oberbürgermeister.

Die Ratsmitglieder haben ein freies Mandat, das heißt, sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entscheidungen als Ratsmitglieder beschränkt wird, nicht gebunden.

Die erste Sitzung des Rates muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. In dieser Sitzung wählen die Ratsmitglieder unter Leitung des ältesten Ratsmitgliedes aus ihrer Mitte die/den Ratsvorsitzende/n und ihre/seine Stellvertreter. Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den stimmberechtigten Ratsfrauen und Ratsherren des Verwaltungsausschusses (Beigeordnete) bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und bei der repräsentativen Vertretung der Stadt vertreten. Seine Vertreter erhalten die Bezeichnung Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Der Ratsvorsitzende und die Bürgermeisterin und der Bürgermeister sind - wie die übrigen Ratsfrauen und Ratsherren ehrenamtlich tätig. Die Ratsfrauen und Ratsherren haben einen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und eines etwaigen Verdienstausfalles. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters gehört es, den Rat schriftlich zu den Sitzungen einzuberufen und den Ratsfrauen und Ratsherren die Tagesordnung mitzuteilen. Der Ratsvorsitzende leitet die Verhandlungen im Rahmen der Geschäftsordnung, die sich der Rat gibt und übt während der Sitzungen das Hausrecht aus. Dieses Recht gestattet es zum Beispiel, Zuhörer, die die Verhandlungen stören, aus dem Saal zu weisen.

Die Sitzungen des Rates sind öffentlich, so dass jeder als Zuhörer anwesend sein kann. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung werden durch eine amtliche Bekanntmachung in den Tageszeitungen, sowie im Internet angekündigt. Sie finden die Sitzungstermine des Rates auch hier.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Aufgaben des Rates  
Als Hauptorgan der Gemeinde beschließt der Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Die Mitglieder des Rates  
Sitzverteilung, Fraktionen und Ratsmitglieder

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Handeln des Rates  
Der Rat handelt durch Beschlüsse

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Sitzungsmanagement Online der Landeshauptstadt Hannover  
Sitzungstermine, Tagesordnungen und Drucksachen


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


Seite drucken