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Der Verwaltungsausschuss

Landeshauptstadt Hannover
Der Verwaltungsausschuss nimmt eine besondere Stellung ein: Neben dem Rat ist er das zweite Organ der Gemeinde, dem bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen sind. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Dazu liegen ihm in den meisten Fällen bereits Empfehlungen der Fachausschüsse und der Bezirksräte vor.

In eigener Zuständigkeit beschließt er über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates, der Stadtbezirksräte oder des Werksausschusses bedürfen und die nicht dem Oberbürgermeister obliegen.
Seine Zuständigkeit kann der Verwaltungsausschuss in Einzelfällen oder für eine Gruppe von Angelegenheiten auch dem Oberbürgermeister übertragen.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich in der Stadt Hannover zusammen aus

  • dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 10 Beigeordneten, die aus der Mitte des Rates bestimmt werden. Drei von ihnen sind Vertreter des Oberbürgermeisters und führen die Bezeichnung Bürgermeister. Die übrigen Mitglieder werden Beigeordnete genannt.


  • Weitere Mitglieder sind zwei Ratsherren als Grundmandatsträger.


  • Außerdem gehören dem Verwaltungsausschuss fünf Stadträte (Wahlbeamte, die ein Dezernat leiten) an.Die Wahlbeamten haben kein Stimmrecht. Sie sind beratende Mitglieder. Das gleiche gilt für die Grundmandatsträger.
Der Verwaltungsausschuss tritt in Hannover in der Regel einmal in der Woche zu einer Sitzung zusammen. Seine Zusammenkünfte sind nicht öffentlich. Die Einwohnerschaft wird jedoch durch die Presse über bedeutsame Beschlüsse informiert.


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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