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Die Regionsrechtssammlung (RRS) ist im Wesentlichen dem Aufgabengliederungsplan der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angepasst und durchgehend mit entsprechenden Kennziffern versehen.
Die ersten beiden Ziffern (zum Beispiel: 10) bezeichnen die Aufgabengruppe, unter die die jeweilige Vorschrift fällt. Mit wenigen Ausnahmen entsprechen sie den Ordnungsnummern der jeweiligen Service- und Fachbereiche.
Bitte beachten Sie: Die Mitglieder der Regionsversammlung und der Ausschüsse sind hier nicht aufgeführt.
Stand: Mai 2008
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