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Was muss ich tun, wenn ich bauen will?
Beim Bereich Bauordnung können Sie sich beraten lassen und einen Bauantrag stellen.
Zu den Baumaßnahmen zählen die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandsetzung von baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen.
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende Anlagen wie Gebäude, aber auch Werbeanlagen, Aufschüttungen, Lagerplätze, Stellplätze, Spiel- und Sportplätze und weiteres.
Durch eine qualifizierte Vorabstimmung werden Fehler vermieden, die sonst zeitaufwändig während des Baugenehmigungsverfahrens korrigiert werden müssen oder zu unangenehmen Rückbauforderungen an durchgeführten Baumaßnahmen führen können.
Beraten lassen können sich auch Nachbarn, die Sorge haben, durch ein in der Nähe vorgesehenes Bauvorhaben Beeinträchtigungen oder Störungen ausgesetzt zu werden.
Grundstückseigentümer sowie die Nachbarn, welche ein berechtigtes Interesse geltend machen können, haben auch das Recht, die im Bereich Bauordnung nach Grundstück und Hausnummer sortierten Bauakten einzusehen.
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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