Stadterneuerung und Wohnen

Landeshauptstadt Hannover
Stadterneuerung und Wohnen

Adresse:
Bereich Stadterneuerung und Wohnen
Sallstraße  16
30171  Hannover
Tel.: 0511/168-43858
Fax: 0511/168-48531
Email
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Bereich Stadterneuerung und Wohnen
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo. + Do. 9 – 12.30 Uhr,
Di. 15 – 17.30 Uhr,
Fr. 9 - 12 Uhr

Anreise:
Bahnhaltestelle:  4,5,6,11 (Haltestelle Marienstraße)
Bushaltestelle:  121 (Haltestelle Marienstraße)

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Unsere Sachgebiete finden Sie weiter unten.

Stadterneuerung in Hannover hat nicht nur das Ziel, städtebauliche Missstände zu beseitigen und problematische Bereiche zu verschönern - also Substanzschwächen zu sanieren, sondern es geht ebenso darum, die Zusammensetzung der Bevölkerung eines Gebietes zu erhalten, die Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes zu verbessern, die Nutzungsmischung (Wohnen, Arbeiten, Dienstleistung und Handel, Kultur, Freizeit) verträglich zu gestalten und die soziale Infrastruktur zu stärken – also Funktionsschwächen zu sanieren. Mit der aktiven Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner an der Gestaltung des Stadtteils soll das örtliche soziale Leben im Sinne stabiler Nachbarschaften gestützt und aktiviert werden. Durch die Stadterneuerung und die Vergabe von Mitteln für Modernisierungen und Ordnungsmaßnahmen werden in erheblichem Umfang private bauliche Investitionen ausgelöst. Bei der Planung werden Eigentümer, Bauherren und Mieter beraten. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen erhält die Stadt Spielräume zur Entwicklung neuer Gebiete.

Zur Sicherung der Wohnraumversorgung werden von der Stadt Hannover im Rahmen vorhandener Mittel Finanzierungshilfen in unterschiedlichster Weise gewährt (z. B. Prämien für die Einräumung von Belegrechten, Aufwendungszuschüsse). Des Weiteren werden Anträge auf Gewährung von Wohnraumförderungsmitteln des Landes für Mietwohnraum- und für Eigentumsmaßnahmen bearbeitet.

Vielen Menschen in Hannover ist es - trotz des allgemein entspannten Wohnungsmarktes - kaum oder überhaupt nicht möglich, sich am Wohnungsmarkt selbst mit Wohnraum ausreichend zu versorgen. Anderen droht die Wohnungslosigkeit oder sie ist bereits eingetreten. Hier kann die Stadt durch Belegrechte helfen. Jährlich werden bis zu 2000 Wohnungen an Wohnungssuchende vermittelt. Der geförderte Wohnungsbestand wird dahingehend überwacht, dass freie Wohnungen bestimmungsgemäß vermietet werden und Rechte der Stadt bei der Vermietung von Wohnungen gewahrt bleiben. Außerdem werden auf Antrag Wohnberechtigungsscheine erteilt.

Weitere Schwerpunkte sind: Wohnungserhaltende Hilfen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, Unterbringung obdachloser Menschen und ausländischer Flüchtlinge, möglichst schnelle Reintegration obdachlos gewordener Menschen in Mietwohnungen sowie die Verwaltung von Obdachlosenunterkünften.


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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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