Unter der Stadterneuerung sind die besonderen Instrumente des Städtebaurechts zusammengefasst. Dazu gehört die klassische städtebauliche Sanierung mit der Beseitigung städtebaulicher Missstände sowie der Sanierung von Substanz- und Funktionsschwächen im Programm "Stadtumbau West". Hinzu kommt das Sanierungsprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf , die "Soziale Stadt" , in dem sich die Aktionsfelder auf das soziale Zusammenleben sowie auf die wirtschaftliche und kulturelle Situation ausweiten.