Konflikte, Sachbeschädigungen, Verwahrlosung, Schmutz, psychische Auffälligkeiten – es gibt viele Probleme, mit denen bisher funktionierende Hausgemeinschaften und Nachbarschaften immer häufiger konfrontiert werden. Der Anteil an Mieterinnen und Mietern mit erheblichen persönlichen und sozialen Problemen in Belegrechtswohnungen wird immer größer. Die reinen finanziellen Hilfen reichen nicht aus, um langfristig eine Stabilisierung der Haushalte zu erreichen.
Wohnbegleitung ist ein konsequentes Instrument, um Nachbarschaften zu stabilisieren. So wird eine ausgewogene Strukturpolitik gestützt, die mit dazu beiträgt, den Verlust der Wohnung und die damit verbundene Obdachlosigkeit zu vermeiden. Möglichst viele Haushalte, die massiv stören, sollen in ihrem Verhalten positiv beeinflusst werden. Bisher galt dieses Angebot der Hilfe nur für Menschen, die in Belegrechtswohnungen wohnen. Durch den Ratsbeschluss vom 31.05.2007 zur Erweiterung der Mobilen Wohnbegleitung, (siehe BS-Drucksache 927/07) kann die Unterstützung seitdem auch in Wohnungen ohne Belegrechte realisiert werden.
Im Folgenden sind die unterschiedlichen Arbeitsansätze, mobile und objektbezogene Wohnbegleitung, geschildert: