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Einkommensgrenzen

Landeshauptstadt Hannover
Stadterneuerung und Wohnen

Adresse:
Sachgebiet Wohnraumförderung
Sallstraße  16
30171  Hannover
Tel.: 0511/168-43858
Fax: 0511/168-40947
Email
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo. + Do. 9 – 12.30 Uhr,
Di. 15 – 17.30 Uhr,
Fr. 9 - 12 Uhr 

Anreise:
Bahnhaltestelle:  4,5,6,11 (Haltestelle Marienstraße)
Bushaltestelle:  121 (Haltestelle Marienstraße)

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Einkommensgrenzen

Die Höhe der individuellen Einkommensgrenze richtet sich sowohl bei der Wohnberechtigung eines Mieters (Wohnberechtigungsschein, “B-Schein”) als auch bei der Antragsberechtigung für die Eigentumsförderung nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsangehörigen.

Grundlage für eine Förderung ist die Einkommensgrenze gemäß § 3 NWoFG. Bei Teilen der Eigentumsförderung sowie Maßnahmen in Fördergebieten kann die Einkommensgrenze um bis zu 20% bzw. 60% überschritten werden.

Eine Tabelle hierzu finden Sie hier:


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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