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Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Darlehensbewilligung für die Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen älterer, schwerbehinderter oder hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, den Neubau von Altenwohnungen und Wohnungen für Menschen mit Behinderung, den Aus- und Umbau zu Altenwohnungen oder Wohnungen für Menschen mit Behinderung sowie – im Einzelfall – für den Neubau von sonstigen Wohnungen im Stadtgebiet von Hannover möglich. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird der erforderliche Einbau eines Aufzugs mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der für die Beschaffung und Installation entstandenen Kosten gefördert.
Die geförderten Wohnungen unterliegen Bindungen hinsichtlich der Miethöhe und der Wohnflächenobergrenzen sowie der vom Mieter einzuhaltenden Einkommensgrenzen.
Die Mittel werden von der NBank (www.nbank.de – dort sind auch die Antragsformulare und Merkblätter abrufbar) bewilligt. Die Antragstellung erfolgt aber für alle Objekte, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Hannover liegen, grundsätzlich über die Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumförderung –.
Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bzw. Erwerb gestellt werden.
Auskünfte dazu erhalten Sie unter den Telefonnummern 168-4 3061 oder -4 4169.
weitere Fördermöglichkeiten
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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