Änderungen im Führerschein

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 07 06
Fax: 0511 / 168 - 4 32 73
Email
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Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 07 06
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 17.00 Uhr
Di: 08.00 - 13.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 - 13.00 Uhr
Fr: 07.30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anreise:
Bahnhaltestelle:  3,7, 9 (Waterloo)
Bushaltestelle:  100, 200 (AWD-Arena)

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Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Terminvergabe  
Informationen zur Vergabe von Terminen bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover

Je nach Änderung sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich:

1. Bei Namensänderung:

Es besteht keine Verpflichtung, eine Namensänderung im Führerschein eintragen zu lassen. Um Komplikationen, z. B. bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden, wird dies jedoch ausdrücklich empfohlen.

  • Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses; sollte dieser noch nicht geändert sein, Nachweis über die Änderung der Namensführung wie z. B. Heiratsurkunde)
  • Ihren zu ändernden Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde
  • 1 Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
  • Antragsgebühr in Höhe von 32,00 € (bar einzuzahlen bei Antragstellung).

Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Die Änderung im Führerschein bei Namensänderung kann ebenfalls in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover beantragt werden.

2. Bei Streichung der Auflage Sehhilfe:

Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Die Streichung der Auflage “Sehhilfe” für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T kann ebenfalls in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover beantragt werden.

3. Bei Streichung der Auflage Automatik:

  • Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
  • Ihren zu ändernden Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde
  • 1 Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
  • Name der Fahrschule, mit der die praktische Prüfung abgelegt werden soll
  • Antragsgebühr in Höhe von 32,00 € (bar einzuzahlen bei Antragstellung).

Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Für die Änderung bzw. Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren erforderlich sein.


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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