Je nach Änderung sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich:
1. Bei Namensänderung:
Es besteht keine Verpflichtung, eine Namensänderung im Führerschein eintragen zu lassen. Um Komplikationen, z. B. bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden, wird dies jedoch ausdrücklich empfohlen.
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses; sollte dieser noch nicht geändert sein, Nachweis über die Änderung der Namensführung wie z. B. Heiratsurkunde)
- Ihren zu ändernden Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde
- 1 Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
- Antragsgebühr in Höhe von 32,00 € (bar einzuzahlen bei Antragstellung).
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Die Änderung im Führerschein bei Namensänderung kann ebenfalls in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover beantragt werden.
2. Bei Streichung der Auflage Sehhilfe:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- Ihren zu ändernden Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde
- 1 Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
- Sehtestbescheinigung eines Optikers für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T. Ist der Sehtest nicht bestanden, so ist eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorzulegen.
Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die früheren Klassen 2 und 3 .
Die Bescheinigungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
- Antragsgebühr in Höhe von 32,00 € (bar einzuzahlen bei Antragstellung).
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Streichung der Auflage “Sehhilfe” für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T kann ebenfalls in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover beantragt werden.
3. Bei Streichung der Auflage Automatik:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- Ihren zu ändernden Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde
- 1 Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
- Name der Fahrschule, mit der die praktische Prüfung abgelegt werden soll
- Antragsgebühr in Höhe von 32,00 € (bar einzuzahlen bei Antragstellung).
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Für die Änderung bzw. Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren erforderlich sein.