|
||||
|
||||
| Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region. |
Untersuchungen des Sehvermögens können von Augenärzten, von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, von Ärzten bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, von Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung vorgenommen werden. Für diesen Fall ist eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu verwenden.
|
|
|
V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
|
|