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Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 07 06
Fax: 0511 / 168 - 4 32 73
Email
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Am Schützenplatz  1
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Tel.: 0511 / 168 - 4 07 06
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 17.00 Uhr
Di: 08.00 - 13.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 - 13.00 Uhr
Fr: 07.30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anreise:
Bahnhaltestelle:  3,7, 9 (Waterloo)
Bushaltestelle:  100, 200 (AWD-Arena)

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Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region.

Untersuchungen des Sehvermögens können von Augenärzten, von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, von Ärzten bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, von Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung vorgenommen werden. Für diesen Fall ist eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu verwenden.

Können die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Dafür ist eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung auszufüllen.

V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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