WICHTIG! Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region.
Die Untersuchung des Sehvermögens wird in der Regel von einem Augenarzt durchgeführt. Dafür ist eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung auszufüllen.
Untersuchungen des Sehvermögens können auch von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, von Ärzten bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, von Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung vorgenommen werden. Für diesen Fall ist eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu verwenden.