Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr.2.2

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 07 06
Fax: 0511 / 168 - 4 32 73
Email
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Am Schützenplatz  1
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 17.00 Uhr
Di: 08.00 - 13.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 - 13.00 Uhr
Fr: 07.30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anreise:
Bahnhaltestelle:  3,7, 9 (Waterloo)
Bushaltestelle:  100, 200 (AWD-Arena)

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WICHTIG! Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region. 

 

Die Untersuchung des Sehvermögens wird in der Regel von einem Augenarzt durchgeführt. Dafür ist eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung auszufüllen.

Untersuchungen des Sehvermögens können auch von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, von Ärzten bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, von Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung vorgenommen werden. Für diesen Fall ist eine Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu verwenden.


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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