Erforderliche Unterlagen:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- 1 aktuelles Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
- Sehtestbescheinigung eines Optikers bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T. Ist der Sehtest nicht bestanden, so ist eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorzulegen.
- Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster bei Beantragung der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sehtestbescheinigungen sowie Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster bei Beantragung der Klassen C, CE, C1 oder C1E. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Beantragung der Klassen A1, A, B, BE, M, S, L oder T
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Beantragung der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Nachweise über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und über die Ausbildung in Erster Hilfe müssen nach dem 01.07.1991 ausgestellt worden sein.
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Antragsgebühr in Höhe von 43,40 € (bar einzuzahlen bei Antragstellung)
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T kann ebenfalls in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover beantragt werden.