|
||||
|
||||
| Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region. |
|
Erforderliche Unterlagen:
Sehtestbescheinigungen sowie Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Nachweise über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und über die Ausbildung in Erster Hilfe müssen nach dem 01.07.1991 ausgestellt worden sein.
Gebühren:
Die Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis auf die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T kann ebenfalls in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover beantragt werden.
Wie lange dauert es?
Die Bearbeitung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Der Zeitraum kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Verkehrszentralregister oder im Führungszeugnis enthalten sind.
Wenn Sie bei der Beantragung Ihre Handynummer angeben, können wir Sie auf Wunsch per SMS benachrichtigen, sobald Ihr Führerschein abholbereit ist. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Ihr Führerschein liegt in der Dienststelle (Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgeramt) bereit, in der Sie ihn beantragt haben.
|
|
V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
|
|