| Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region. |
Zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten ist EU-weit erforderlich, Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit digitalen Kontrollgeräten auszustatten. Fahrer derartiger Fahrzeuge, Unternehmer, die diese Fahrzeuge einsetzen und Werkstätten, die die Kontrollgeräte überprüfen, müssen über Kontrollgerätkarten verfügen.
Die Ausstellung einer Fahrerkarte können Sie bei uns beantragen.
Für die Beantragung einer Unternehmer- oder Werkstattkarte wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt.