Bei Reisen in außereuropäische Länder wird grundsätzlich zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Aktuelle Informationen, ob in Ihrem Reiseland das Mitführen eines internationalen Führerscheines notwendig ist, können Sie bei Automobilclubs, Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten erhalten.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- Ihren deutschen EU-Kartenführerschein oder Ihren nationalen ausländischen Führerschein (Sofern Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis noch nicht im Besitz des EU-Kartenführer-scheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein beantragen. Dafür sind zusätzlich 24,-- € und ein zweites Lichtbild notwendig.)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der nationale Führerschein nicht von der Stadt Hannover ausgestellt wurde
- 1 aktuelles Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
- Antragsgebühr (bar einzuzahlen bei Antragstellung) in Höhe von 15,-- €
- Sollten Sie die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung wünschen, fällt eine weitere Gebühr in Höhe von 8,70 € an.
Sofern Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis den EU-Kartenführerschein noch nicht besitzen, ist zur Antragstellung Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines kann ebenfalls in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover beantragt werden, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen oder eine Fahrerlaubnis der früheren Klassen 1, 3, 4 oder 5 besitzen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein ca. 3-4 Wochen dauert. Sofern Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, empfehlen wir daher eine frühzeitige Antragstellung.