| Die Informationen auf dieser Seite gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region. |
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Die Unterweisung soll den Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen. Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Als gleichwertiger Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gilt auch die Vorlage
- eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung
- eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester bzw. -pfleger, Kinderkrankenschwester bzw. -pfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer/in, Altenpfleger/in, Arzthelfer/in, Rettungsassistent/in, Masseur/in, medizinische/r Bademeister/in oder Krankengymnast/in
- einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin bzw. Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
Folgende Stellen sind im Bereich der Landeshauptstadt Hannover berechtigt, Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchzuführen: