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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Staat)

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 07 06
Fax: 0511 / 168 - 4 32 73
Email
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Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 07 06
Fax: 0511 / 168 - 4 32 73
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 17.00 Uhr
Di: 08.00 - 13.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 - 13.00 Uhr
Fr: 07.30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anreise:
Bahnhaltestelle:  3,7, 9 (Waterloo)
Bushaltestelle:  100, 200 (AWD-Arena)

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Die Informationen auf den folgenden Seiten gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Hannover. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover finden entsprechende Informationen auf der Seite Fahrerlaubnisangelegenheiten der Region.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Terminvergabe  
Informationen zur Vergabe von Terminen bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat:

Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat rechtmäßig erworben wurden, müssen nicht umgeschrieben werden und berechtigen grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.Sollten Sie dennoch die Umschreibung Ihrer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wünschen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:

Erforderliche Unterlagen:

Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein kann.

 

-
Englisch

V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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