Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat:
Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat rechtmäßig erworben wurden, müssen nicht umgeschrieben werden und berechtigen grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.Sollten Sie dennoch die Umschreibung Ihrer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wünschen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:
Erforderliche Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes)
- Bescheinigung über die Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland, sofern Sie nach Einreise nicht direkt in die Landeshauptstadt Hannover zugezogen sind
- Ihren gültigen ausländischen Führerschein
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines (z.B. durch einen anerkannten Übersetzer oder Dolmetscher)
- 1 aktuelles Lichtbild (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) im Format 35 x 45 mm
- Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E, aber nur sofern gleichzeitig die Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis beantragt wird. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster für die Klassen C, CE, C1, C1E, D , DE, D1 oder D1E, aber nur sofern gleichzeitig die Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis beantragt wird.
- Bescheinigung über eine ärztliche Zusatzuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen D, DE, D1 oder D1E, aber nur sofern gleichzeitig die Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis beantragt wird.
Die Bescheinigungen über die ärztlichen Untersuchungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Antragsgebühr (bar einzuzahlen bei Antragstellung) in Höhe von 35,00 €
- Sollten Sie die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung wünschen, fällt eine weitere Gebühr in Höhe von 8,70 € an.
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig sein kann.