´

Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

Landeshauptstadt Hannover
Fahrerlaubnisbehörde

Adresse:
Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168-44539 und 168-42367
Fax: 0511 / 168-41193 und 168-41520
Email
in Karte anzeigen

  mehr Infos

Adresse:
Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz  1
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 168-44539 und 168-42367
Fax: 0511 / 168-41193 und 168-41520
Email
in Karte anzeigen

Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 17.00 Uhr
Di u.Do 8.00 - 15.00 Uhr
Mi u. Fr 7.30 - 12.00 Uhr

Anreise:
Bahnhaltestelle:  3, 7, 9, (Waterloo)
Bushaltestelle:  120 (Waterlooplatz)
250 (Niedersachsenstadion)

  reduzierte Ansicht
Das Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungsbehörde ist zuständig für die Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Alle Dienstleistungen auf einen Blick  
Alle Aufgaben und Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsbehörde übersichtlich im Bürgerberatungssystem

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Neue Fahrzeugpapiere seit dem 1. Oktober 2005  
Neue Fahrzeugpapiere als Beitrag zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente in der Europäischen Union

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Zulassung nur noch gegen Einzugsermächtigung  
Zulassung grundsätzlich nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Reservierung von Wunschkennzeichen bei der Landeshauptstadt Hannover  
Wunschkennzeichen können online reserviert werden

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Terminvergabe  
Online Terminvergabe der KFZ-Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Hannover

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Wunschkennzeichenreservierung bei der Region Hannover  
Onlinereservierung von Wunschkennzeichen bei der Region Hannover

Niedersächsische Vordrucke zur Kraftfahrzeugsteuer  
Internetseite der Oberfinanzdirektion Hannover

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Kein neues Kfz-Kennzeichen bei Umzügen innerhalb der Region Hannover  
26.08.2008 - Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 1. September 2008


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


Seite drucken