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Neue Fahrzeugpapiere seit dem 1. Oktober 2005

Landeshauptstadt Hannover

Ab dem 1. Oktober 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland als Beitrag zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente in der Europäischen Union neue Fahrzeugpapiere ausgegeben. Die MitarbeiterInnen der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde werden durch den erforderlichen Austausch der alten Fahrzeugdokumente gegen neue Fahrzeugdokumente einen erheblichen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand zu bewältigen haben. Besonders in den ersten Wochen nach Einführung der neuen Fahrzeugdokumente ist mit verlängerten Wartezeiten bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde zu rechnen.

Die Erstellung der neuen Fahrzeugdokumente erfordert einen erheblichen technischen Aufwand und enormes Fachwissen bei der Umwandlung der technischen Daten. Ersatzfahrzeugscheine und Namensänderungen, die bisher auch in den Bürger-ämtern der Landeshauptstadt Hannover bearbeitet werden konnten, werden deshalb ab dem 1. Oktober 2005 nur noch direkt bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Am Schützenplatz 1 erstellt.

Wann sind diese neuen Fahrzugdokumente auszustellen? Ab dem 1. Oktober 2005

  • für die Zulassung von Fahrzeugen, die bislang nicht zugelassen waren (z. B. Neufahrzeuge)
  • für Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind oder waren und für die eine neue Zulassungsbescheinigung auszufertigen ist (z. B. Umschreibungen, Wiederzulassungen, Verlust eines bisherigen Fahrzeugdokumentes, Namensänderungen durch Heirat)

Bei Anschriftenänderungen innerhalb des Zulassungsbezirkes (z.B. Umzug innerhalb des Stadtgebietes) werden keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden mittels eines Aufklebers berichtigt. Es wird empfohlen, Anschriftenänderungen in den Bürgerämtern vornehmen zu lassen.

Was ändert sich?

Neue Namen für die Fahrzeugdokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Neues Aussehen :

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): höhere Sicherheit durch fälschungserschwerende Merkmale und laufende Nummerierung, geringerer Datenumfang, Format bleibt unverändert
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): neues Format DIN A4 einseitig bedruckt, geringerer Datenumfang, minimale technische Daten, nur noch zwei Haltereintragungen möglich (bislang sechs)

Neue technische Bezeichnungen wie z. B.:

  • Typ/Variante/Version
  • Handelbezeichnung
  • Technisch zulässige Gesamtmasse
  • Fahrzeugklasse
  • Leistungsgewicht in kW/kg u.a.

Welche Mehrkosten entstehen dem Fahrzeughalter?

  • Für eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zusätzlich 0,70 €
  • Für eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zusätzlich 3,60 €

Eine Umtauschpflicht besteht nicht!!!

Die bisherigen Fahrzeugdokumente behalten ihre Gültigkeit!!!


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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