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Ab dem 1. Oktober 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland als Beitrag zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente in der Europäischen Union neue Fahrzeugpapiere ausgegeben. Die MitarbeiterInnen der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde werden durch den erforderlichen Austausch der alten Fahrzeugdokumente gegen neue Fahrzeugdokumente einen erheblichen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand zu bewältigen haben. Besonders in den ersten Wochen nach Einführung der neuen Fahrzeugdokumente ist mit verlängerten Wartezeiten bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde zu rechnen.
Die Erstellung der neuen Fahrzeugdokumente erfordert einen erheblichen technischen Aufwand und enormes Fachwissen bei der Umwandlung der technischen Daten. Ersatzfahrzeugscheine und Namensänderungen, die bisher auch in den Bürger-ämtern der Landeshauptstadt Hannover bearbeitet werden konnten, werden deshalb ab dem 1. Oktober 2005 nur noch direkt bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Am Schützenplatz 1 erstellt.
Wann sind diese neuen Fahrzugdokumente auszustellen? Ab dem 1. Oktober 2005
Bei Anschriftenänderungen innerhalb des Zulassungsbezirkes (z.B. Umzug innerhalb des Stadtgebietes) werden keine neuen Fahrzeugpapiere ausgestellt. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden mittels eines Aufklebers berichtigt. Es wird empfohlen, Anschriftenänderungen in den Bürgerämtern vornehmen zu lassen.
Was ändert sich?
Neue Namen für die Fahrzeugdokumente:
Neues Aussehen :
Neue technische Bezeichnungen wie z. B.:
Welche Mehrkosten entstehen dem Fahrzeughalter?
Eine Umtauschpflicht besteht nicht!!!
Die bisherigen Fahrzeugdokumente behalten ihre Gültigkeit!!!
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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