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Der Baum Ihres Nachbarn wächst über die Grundstücksgrenze? Der von Ihnen beauftragte Handwerker hat seine Arbeit nicht ordentlich erledigt? In der Gastwirtschaft ist es zu bösen Worten gekommen? Auseinandersetzungen dieser Art können nicht immer ohne Weiteres beigelegt werden. Sie enden oftmals in einem langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren. Dieser Weg kann den Betroffenen in vielen Fällen durch ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt erspart bleiben.
Welche Aufgaben haben Schiedsämter?
Die Funktion von Schiedsämtern besteht darin, in streitigen Rechtsangelegenheiten auf eine freiwillige und einvernehmliche Vergleichsregelung hinzuwirken.
In Strafsachen leitet das Schiedsamt auf Antrag des Verletzten bei folgenden Vergehen ein Schlichtungsverfahren ein:
Die (erfolglose) Durchführung des Verfahrens ist Voraussetzung für die Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren auf Antrag einer Partei eingeleitet, wenn ein vermögensrechtlicher Anspruch Gegenstand der Auseinandersetzung ist und soweit nicht Arbeitsgerichte zuständig sind. Vermögensrechtliche Ansprüche sind u. a. Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie in unserem BürgerBeratungsSystem:
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover |
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