Die Tätigkeiten im Rahmen der Lebensmittelüberwachung, die sich nicht nur auf die Lebensmittel als solche, sondern auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse beziehen, dienen ausschließlich dem Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist, den Bürger als Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, aber auch vor Übervorteilung und Täuschung zu schützen. Die Amtstierärzte stehen den Lebensmittelkontrolleuren verantwortlich bei der Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft bei.
Zu den Aufgaben des Arbeitsgebietes Veterinärwesen, Tierschutz, Tierseuchen, Tierkörperbeseitigung gehört neben der Überwachung der Haus- und Wildtierbestände in Bezug auf Tierseuchen und -krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übergreifen können, (z.B. Tollwut, Salmonellose) die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Haus- und Zootiere, insbesondere auch für Tiere die auf Reisen mitgenommen werden. Über die Aufgaben des Tierschutzes hinaus, werden Tierhaltungen begutachtet und überprüft. Den Naturschutzbehörden steht den Amtstierärzten z.B. beim Artenschutz beratend zur Seite.
Aufgabe des Arbeitsgebietes Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist es, durch Untersuchungen von Schlachttieren vor und nach der Schlachtung die Genußtauglichkeit des Fleisches sicherzustellen und dies nach beendeter Untersuchung durch die amtliche Kennzeichnung zu dokumentieren. Art und Umfang der von amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleuren durchgeführten eingehenden Untersuchungen sind durch Rechtsvorschriften geregelt. Sie haben das Ziel, dem Verbraucher das Grundnahrungsmittel Fleisch ausschließlich in gesundheitlich unbedenklicher und qualitativ einwandfreier Beschaffenheit anzudienen.