Der Fachbereich Recht und Ordnung - früher Ordnungsamt und Rechtsamt - besteht aus den folgenden Bereichen:
- Einwohnerangelegenheiten
- Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
- Ordnungsrechtsangelegenheiten
- Standesamt und Staatsangehörigkeit
- Zentrale Fachbereichsaufgaben und
- Rechtsangelegenheiten.
Im Bereich Einwohnerangelegenheiten sind die Sachgebiete Bürgerämter, Fahrerlaubnisbehörde und Kraftfahrzeugzulassungsbehörde zusammengefasst. In diesem Bereich werden zentral oder dezentral vielfältige Serviceleistungen für deutsche und ausländische Einwohner/innen erbracht.
Der Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten ist in die Sachgebiete Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle sowie Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz unterteilt.
Der Bereich Ordnungsrechtsangelegenheiten unterstützt und berät den Fachbereich bei der Erfüllung vielfältiger Aufgaben in rechtlicher Hinsicht und vertritt ihn in Verwaltungsstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Er ahndet als Ordnungswidrigkeiten eingestufte Gesetzesverstöße, insbesondere auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, aber auch in anderen ihm zugewiesenen Rechtsgebieten. Er nimmt auch Aufgaben der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes und einer Reihe anderer spezialgesetzlich geregelter Gebiete der Gefahrenabwehr wahr.
Der Bereich Standesamt und Staatsangehörigkeit umfasst das Sachgebiet Eheschließungen und Lebenspartnerschaften, das Sachgebiet Geburten und Sterbefälle und das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit.
Der Bereich Zentrale Fachbereichsaufgaben hat überwiegend stadtinterne Funktionen und versteht sich als Dienstleister für die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches sowie für alle Ansprechpartner außerhalb des Fachbereiches.