Der Bereich Ordnungsrechtsangelegenheiten unterstützt und berät die Bereiche des Fachbereiches bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben in rechtlicher Hinsicht und vertritt den Fachbereich in Verwaltungsstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Er ahndet als Ordnungswidrigkeiten eingestufte Gesetzesverstöße insbesondere auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts aber auch in einer Vielzahl anderer ihr zugewiesener Rechtsgebiete. Er nimmt darüber hinaus neben den anderen Bereichen Aufgaben der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und eine Reihe anderer spezialgesetzlich geregelter Bereiche der Gefahrenabwehr wahr.