´

Sonstige Ordnungswidrigkeiten

Landeshauptstadt Hannover
Verkehrsordnungswidrigkeiten

Adresse:
Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Leinstraße  14
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168-44 995
Fax: 0511 / 168-43 806
Email
in Karte anzeigen

  mehr Infos

Adresse:
Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Leinstraße  14
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168-44 995
Fax: 0511 / 168-43 806
Email
in Karte anzeigen

Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo - Mi 8.30 - 14.00 Uhr
Do 8.30 - 15.00 Uhr
Fr 8.30 - 13.00 Uhr

Anreise:
Bahnhaltestelle:  1, 2, 4, 5, 6, 8, 10, 11 (Aegidientorplatz)
3, 7, 9 (Markthalle)
Bushaltestelle:  131 (Aegidientorplatz)
120 (Rathaus/Osterstraße)

  reduzierte Ansicht
Das Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Bearbeitung fast aller Bußgeldtatbestände aus dem Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover, wie z.B. Tierschutzrecht, Gaststätten- und Gewerberecht, Meldegesetz, Schulgesetz, Baumschutzsatzung, Straßen- und Grünanlagenordnung und Ordnungswidrigkeitengesetz.

Im Sachgebiet werden folgende Rechtsgebiete nicht bearbeitet:

  • Straßenverkehrsrecht (FB Recht und Ordnung, Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten -OE 32.41)
  • Steuerrecht (FB Finanzen)
  • Bauordnungsrecht (FB Planen und Stadtentwicklung)
  • Schwarzarbeitsgesetz ( FB Recht und Ordnung, Sachgebiet Gewerberecht und Verbraucherschutz)
  • Abfallrecht (Region Hannover)
  • Umwelt- und Naturschutzrecht (Region Hannover)

Anzeigen können sowohl hier als auch bei allen anderen Dienststellen der Stadtverwaltung sowie bei der Polizei erstattet werden.

Sofern das Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten nicht zuständig ist, wird die Eingabe an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ist die Landeshauptstadt Hannover insgesamt unzuständig, können hierbei jedoch Nachteile bei gegebenenfalls laufenden Fristen entstehen. Diese gingen zu Lasten des Absenders.

Die Ermittlungen vor Ort werden durch die Polizei oder die Fachbereiche der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens erfolgt im Sachgebiet Sonstige Ordnungswidrigkeiten.


Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hinweise für die Erstattung einer Anzeige  
Zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens werden konkrete Angaben benötigt

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Hinweise zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens  
Grundlage für das Verfahren ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


Seite drucken