Das Standesamt hat in erster Linie die Aufgabe, den Personenstand zu beurkunden und Eheschließungen (Trauungen) vorzunehmen. Zur Personenstandsbeurkundung gehören die Eintragung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in die Personenstandsbücher (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister) und das Vermerken von Änderungen des Personenstandes oder des Namens. Aus den geführten Personenstandsregistern werden Urkunden ausgestellt.
Seit dem 01.08.2001 werden beim Standesamt auch Anmeldungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften durchgeführt.
Das Standesamt hat auch die Aufgabe, den Kirchenaustritt entgegenzunehmen und zu beurkunden.
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