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Kirchenaustritt

Landeshauptstadt Hannover
Marktkirchenturm

Adresse:
Standesamt
Eheschließungen und Lebenspartnerschaften
Heiligerstraße  1
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 31 26
Fax: 0511 / 168 - 4 03 26
Email
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Standesamt
Eheschließungen und Lebenspartnerschaften
Heiligerstraße  1
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 31 26
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo, Di und Do: 08.30 – 12.30 Uhr
Do: 15.00 – 17.00 Uhr(nur nach Vereinbarung)
Fr: 08.30 – 12.00 Uhr
Mittwochs geschlossen

Anreise:
Bahnhaltestelle:  4, 5, 6, 10, 11, 17 (Steintor)
3, 7, 9 (Markthalle)
1, 2, 8 (Kröpcke)
Bushaltestelle:  128, 134, 300, 500, 700 (Steintor)

  reduzierte Ansicht

Erklärungen über den Kirchenaustritt können vor der Standesbeamtin / dem Standesbeamten des Wohnsitzes abgegeben werden. Erforderlich sind hierfür ein gültiges Ausweispapier und persönliches Erscheinen vor der Standesbeamtin / dem Standesbeamten (gebührenpflichtig nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz-NVwKostG, siehe Link unten).

Der Kirchenaustritt kann auch vor einem Notar erklärt werden. Nach Zugang der Erklärung beim Wohnsitzstandesamt wird hierüber eine Bescheinigung erteilt (ebenfalls gebührenpflichtig).

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Gebührentarif
Gebühren nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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