Erklärungen über den Kirchenaustritt können vor der Standesbeamtin / dem Standesbeamten des Wohnsitzes abgegeben werden. Erforderlich sind hierfür ein gültiges Ausweispapier und persönliches Erscheinen vor der Standesbeamtin / dem Standesbeamten (gebührenpflichtig nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz-NVwKostG, siehe Link unten).
Der Kirchenaustritt kann auch vor einem Notar erklärt werden. Nach Zugang der Erklärung beim Wohnsitzstandesamt wird hierüber eine Bescheinigung erteilt (ebenfalls gebührenpflichtig).