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Sterbefall

Landeshauptstadt Hannover
Gräber auf dem Seelhorster Friedhof

Adresse:
Standesamt
Heiligerstraße  1
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 42958
Fax: 0511 / 168 - 40326 oder - 43376
Email
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Standesamt
Heiligerstraße  1
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 42958
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

 Öffnungszeiten:
Mo, Di und Do: 08.30 – 12.30 Uhr
Do: 15.00 – 17.00 Uhr(nur nach Vereinbarung)
Fr: 08.30 – 12.00 Uhr
Mittwochs geschlossen

Anreise:
Bahnhaltestelle:  4, 5, 6, 10, 11, 17 (Steintor)
3, 7, 9 (Markthalle)
1, 2, 8 (Kröpcke)
Bushaltestelle:  128, 134, 300, 500, 700 (Steintor)

  reduzierte Ansicht
Jeder Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind die Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime.

Hat sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet, erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.

Zur Beurkundung des Sterbefalles werden neben der Todesbescheinigung eines Arztes je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen weitere Unterlagen benötigt. Anlässlich der Beurkundung eines Sterbefalles werden einmalig gebührenfreie Urkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse und beim Träger der Rentenversicherung ausgestellt.

Die Ausstellung weiterer Urkunden ist gebührenpflichtig.

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Gebührentarif
Gebühren nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)
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V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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