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Parken und Parkscheinautomaten

Landeshauptstadt Hannover
Parkscheinautomaten

Adresse:
Landeshauptstadt Hannover
Koordinierung und Bürgerservice
Fachbereich Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz  1
30159  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 4 11 22
Fax: 0511 / 168 - 4 66 65
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Parken in Hannover

In der Innenstadt von Hannover sowie in den Randbezirken ist das Parken an Parkscheinautomaten in verschiedene Tarifzonen gegliedert.

In der Innenstadt (Tarifzone 1) gilt eine Bedienpflicht von montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr. Die Mindestgebühr sowie der fällige Betrag für eine halbe Stunde beträgt 0,80 Euro. Hier darf maximal 2,5 Stunden geparkt werden.

Im Bereich des großen Parkplatzes am Klagesmarkt ist es möglich, gegen eine Gebühr von 4 Euro sein Fahrzeug den ganzen Tag abzustellen, ansonsten beträgt auch hier die Höchstparkdauer 2,5 Stunden und es gilt die Bedienpflicht von Montag bis Samstag von 9 bis 19 Uhr.

Auch für den Bereich Herrenhäuser Gärten gilt ein Sondertarif. Hier ist jeder Tag von 8 bis 23 Uhr bedienpflichtig, die Mindestgebühr sowie die Gebühr für 4 Stunden beträgt 4 Euro. Jede weitere Stunde kostet 0,50 Euro, die Höchstparkdauer von 15 Stunden darf nicht überschritten werden.

Die Bedienpflicht für die Außenbezirke gilt von Montag bis Freitag von 9 bis17 Uhr und Samstag von 9 bis13 Uhr. Es gilt eine Maximalparkdauer von 2,5 Stunden.

In der Tarifzone 2 der Außenbezirke beträgt die Mindestgebühr sowie die Gebühr für eine halbe Stunde 0,55 Euro.

In der Tarifzone 3 der Außenbezirke beträgt die Mindestgebühr sowie die Gebühr für eine halbe Stunde 0,25 Euro.

Hinweise zur Bedienung:

  • Zur Entrichtung der Parkgebühr bestehen die Möglichkeiten der Zahlung per Geldkarte oder Münzen ab 5 Cent.
  • Die Mindestparkzeit beträgt eine halbe Stunde, für die der volle Betrag immer gezahlt werden muss.
  • Seit der Umstellung der Parkscheinautomaten gibt es bei Barzahlung keine Taktung mehr – es wird die Parkzeit ausgewiesen, für die bezahlt wurde. Bei Bezahlung per Geldkarte kann die Parkzeit per Knopfdruck in Schritten von 10 Minuten = 0,25 Euro gewählt werden.
  • Wenn ein Betrag entrichtet wird, der die vorgeschriebene Gebührenzeit überschreitet, wird ein Parkschein gedruckt, auf dem der Restbetrag als Parkzeit mit dem Datum des folgenden, gebührenpflichtigen Tages erscheint.
  • Es ist auch möglich, die Parkgebühr mittels eines bei einem zuständigen Betreiber angemeldeten Mobiltelefons zu entrichten.
  • Wir weisen noch einmal darauf hin, dass bei Störungen der Automaten (Parkschein wird nicht gedruckt, Geldkarte funktioniert nicht) die Auslage einer Parkscheibe zwingend erforderlich ist.
  • Diejenigen, die vorzugsweise mit ihrer Geldkarte die Automaten bedienen, können aufatmen. Es ist nicht möglich, dass die Karte dauerhaft eingezogen wird!

Lediglich bei beschädigten Karten oder Automaten könnten Schwierigkeiten entstehen, so dass dann ein Mitarbeiter vor Ort den Mangel beheben müsste.

Störungen an den Automaten können unter der Telefonnummer 0160 -97 84 69 41 gemeldet werden.
Allen Bürgern, die Fragen zu den Parkscheinautomaten haben, steht der Bürgerservice des Fachbereichs Tiefbau unter der Telefonnummer 168 - 4 11 22 während der Dienstzeit zur Verfügung.

Für etwaig aufgetretene Störungen möchten wir um Entschuldigung bitten und bedanken uns an dieser Stelle bei allen Bürgern, die diese kurzfristig an uns weitergegeben haben.


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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