Der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der Verwaltung und regelt im Rahmen der Richtlinien des Rates die Geschäftsverteilung. Er ist Dienststellenleiter im Sinne der Geheimhaltungsvorschriften und wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde ermächtigt. Der Oberbürgermeister hat den Rat, den Verwaltungsausschuss und den Stadtbezirksrat über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten. Über die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses berichtet er dem Rat.
Gleichzeitig ist der Oberbürgermeister oberster Repräsentant der Landeshauptstadt Hannover. Er vertritt die Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren nach außen.
In seinem Dezernat sind die Fachbereiche zusammengefasst, die zentrale- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Stadtverwaltung wahrnehmen.
Zum Dezernat gehören die folgenden Aufgaben und Fachbereiche: