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Katastrophenschutz Region Hannover

Region Hannover
Katastrophenschutzstab

downarrow Kontakt:
Norbert Klages
Team Rettungsdienst / Katastrophenschutz
Dezernat für Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr
Fachbereich Öffentliche Sicherheit
Tel.: 0511 / 616-2 32 51
Fax: 0511 / 616-1 12 30 13
Email

Adresse:
Region Hannover
Hildesheimer Str.  18
30169  Hannover
Tel.: 0511 / 6 16 - 0
Fax: 0511 / 6 16 - 2 24 99
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Norbert Klages
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

Anreise:
Bahnhaltestelle:  Aegidientorplatz Stadtbahnlinien 1, 2, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 17
Bushaltestelle:  Aegidientorplatz Buslinien 100, 120, 200

  reduzierte Ansicht
Während der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall gemäß Art. 73 des Grundgesetzes (GG) in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt und somit Bundessache ist, ist für den Katastrophenschutz im Frieden diese Befugnis gemäß Art. 70 GG den Ländern zugeordnet.

Mit dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) von 1978 hat das Land Niedersachsen die rechtlichen Grundlagen für den Katastrophenschutz und die Katastrophenbekämpfung geschaffen. Das Gesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert und ist zuletzt neu bekannt gemacht in der Fassung vom 14.02.2002. Das NKatSG legt u.a. fest, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe des Katastrophenschutzes im übertragenen Wirkungskreis (Katastrophenschutzbehörde) wahrzunehmen haben.

Ein Katastrophenfall im Sinne des NKatSG ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Die Region Hannover hat als Katastrophenschutzbehörde für ihr Gebiet insbesondere die Katastrophengefahren zu ermitteln, einen Katastrophenschutzplan mit Sonderplänen aufzustellen und fortzuschreiben, einen Katastrophenschutzstab vorzuhalten und auszubilden sowie für die Führung der Einsatzkräfte eine oder gegebenenfalls. mehrere technische Einsatzleitungen zur Führung der Einsatzkräfte einzurichten (Das Regionsgesetz legt fest, dass die Landeshauptstadt Hannover u.a. für ihr Gebiet Katastrophenschutzbehörde bleibt).

Die Katastrophenschutzpläne sind nach einer einheitlichen Vorgabe des Landes Niedersachsen landesweit gleich aufgebaut und enthalten die notwendigen Verfahrensregelungen für den Katastrophenfall.

Einheiten und Einrichtungen, die im Katastrophenschutz in der Region Hannover mitwirken, sind die Freiwilligen Feuerwehren der regionsangehörigen Städte und Gemeinden, die Technische Einsatzleitung Hannover als Regieeinheit der Region Hannover, die Sanitäts- und Betreuungseinheiten der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und  Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), die Deutsche Lebens-Rettungsgeselleschaft (DLRG) und darüber hinaus auch private Rettungshundestaffeln.

Ergänzend kann die Katastrophenschutzbehörde Unterstützung anfordern beim Technischen Hilfswerk, den Polizeien des Landes oder des Bundes, der Bundeswehr sowie weiterer verschiedener Behörden auf Bundes- und Landesebene.

Im Katastrophenfall obliegt der Katastrophenschutzbehörde die Feststellung des Katastrophenfalles, die zentrale Leitung der Katastrophenbekämpfung und u.a. die Anforderung nachbarschaftlicher und überörtlicher Hilfe und Koordinierung der Ressourcen. Im Ereignisfall kann es zudem notwendig sein, dass Sperrmaßnahmen oder Evakuierungen größeren Ausmaßes angeordnet werden müssen oder die Beschaffung umfangreicher Sachleistungen aus dem privaten Bereich notwendig werden.

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Katastrophenschutz der Region Hannover
Aufbau und Organisation des Katastrophenschutzes
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V.i.S.d.P. Region Hannover


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