Mit der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer steht ein „Regelwerk“ mit Inhalten zu Benutzungsmöglichkeiten auf dem Steinhuder Meer und an den Ufern des größten Flachgewässers Norddeutschlands zur Verfügung.
Das Steinhuder Meer darf von jedermann zum Baden, zum Befahren mit Booten bis 7,60 m Länge und mit Elektromotoren bis 10 PS, zum Windsurfen, zum Befahren mit Eissegelyachten und zum Schlittschuhlaufen genutzt werden. Darüber hinaus steht Ihnen das Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Region Hannover, und dort als persönlicher Ansprechpartner Herr Nowak, für Fragen zu folgenden Themen zur Verfügung:
- Durchführung von Veranstaltungen auf dem Wasser (z.B. Sport- und Werbeveranstaltungen),
- Anzeige- oder Genehmigungspflicht für Regatten,
- Einsatzmöglichkeiten von Verbrennungsmotoren oder von Elektromotoren mit einer Leistungsstärke über 10 PS,
- Auskünfte zu Naturschutzgebieten, Badezonen, Surfgebieten sowie zum Nacht- bzw. Winterfahrverbot,
- Organisation der Wasserrettung und zu Ansprechpartnern der örtlich tätigen Wasserrettungsorganisationen,
- Kennzeichnungspflichten von Fahrzeugen,
- Durchführung von Stegarbeiten, auch während des Winterfahrverbotes,
- Einsatz- und Anlegestellen für Segler und Surfer (Wind- und Kitesurfer),
- Anforderungen an Bau, Ausstattung, Ausrüstung und Zulassungsverfahren für Fahrgastschiffe (großräumige Fahrgastschiffe und traditionelle Segelfahrzeuge, sog. Auswanderer) und Rettungsfahrzeuge auf dem Steinhuder Meer,
- Errichtung und Betrieb eines Mietbootverleihs,
- Einsatzmöglichkeiten von Motorbooten für Schwerbehinderte,
- Einsatzmöglichkeiten von Segelbooten ohne Kennzeichnung (z.B. Urlaubsaufenthalte),
- Bußgeldverfahren
- Erläuterung der Voraussetzungen, um einen Fahrerlaubnisschein zum Führen von Fahrgastschiffen und sogenannten "Auswanderern" zu erhalten (gewerbliche Personenbeförderung).
- Rechte und Pflichten von Fahrzeugführern und Schiffsbesatzungen in der gewerblichen Personenbeförderung
- Umtausch von Fahrerlaubnisscheinen zur gewerblichen Personenbeförderung auf dem Gewässer.
Folgende weiteren Dokumente stehen Ihnen als Informationsquellen für die Benutzung des Steinhuder Meeres zur Verfügung:
Ferner können Sie als Ansprechpartner für das Gewässer das Wasserschutzpolizeikommissariat Hannover unter der Telefonnummer 05 11 / 96 95 - 0 erreichen.
Bei Fragen zu Vertrags- und Pachtangelegenheiten mit dem Land Niedersachsen oder zu Liegenschaften der Region Hannover, zu Steg- und Liegeplätzen für Segler, zu Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes, zur Ordnung des Wasserhaushaltes, zu Fischerei- und Jagdangelegenheiten kann Ihnen das Team weitere Ansprechpartner bei der Region Hannover oder bei anderen Behörden nennen.