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Grundsicherung

Region Hannover


Die Grundsicherung ist im Rahmen der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Xll zu beantragen.

Wer kann Leistungen beantragen?

Menschen ab dem 65. Lebensjahr und dauerhaft Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Ob eine aus medizinischen Gründen dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Veranlassung des Sozialhilfeträgers von den Rentenversicherungsträgern geprüft und ist unabhängig vom tatsächlichen Bezug einer Rente.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Der bisherige Leistungskatalog der Grundsicherung, bestehend aus dem Regelsatz eines Haushaltsvorstandes, der angemessenen Warmmiete sowie der angemessenen freiwilligen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, wird um die Gewährung von Mehrbedarfszuschlägen wegen Alters, anerkannter Gehbehinderung oder kostenaufwendigeren Ernährung erweitert. Zusätzlich können in besonderen Bedarfssituationen einmalige Beihilfen und Leistungen zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage gewährt werden. 

Eigenes Einkommen und Vermögen werden – wie bisher – gegengerechnet.

Weitere Auskünfte erteilt das örtliche Sozialamt Ihres Wohnortes.


V.i.S.d.P. Region Hannover


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