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Blindengeld
Im Land Niedersachsen erhalten Zivilblinde (blinde Menschen) Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen, wenn sie
Dieses Gesetz gilt auch für Personen,
Die Blindheit oder die Sehstörung ist durch einen Feststellungsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie nachzuweisen.
Das Blindengeld, das unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird, beträgt
Bei blinden Menschen in Einrichtungen verringert sich das Blindengeld für beide Altersgruppen auf monatlich 100,00 €.
Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt. Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt ist.
Blindenhilfe
Entsprechend den Vorschriften für das Blindengeld, können abhängig von Einkommen und Vermögen blinde Menschen auf Antrag unter Anrechnung des Landesblindengeldes ergänzend Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.
Auskünfte erteilt:
Region Hannover
Fachbereich Soziales
Team Hilfe zur Pflege
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon 0511 / 6 16 - 2 23 23, - 2 23 20
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