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Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während einer solchen Verrichtung oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes der/des Angehörigen angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind
und können als persönliche Hilfe, als Sachleistungen und als Geldleistungen gewährt werden.
Auskünfte, Beratungen und Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie bei der
Region Hannover
Fachbereich Soziales
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon 0511 / 6 16 - 2 23 10
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