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Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen u.a. folgende Maßnahmen:
Sterbegeld gehört nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beim Zahnersatz erfolgte 2005 eine Ausgliederung in eine private Pflichtversicherung, die bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen erfolgen kann. Nach Eintritt in den Ruhestand bleibt in der Regel die Mitgliedschaft in der jeweiligen Krankenkasse bestehen. Ruheständler haben die gleichen Rechte wie die übrigen Versicherten.
Nähere Informationen, insbesondere zu den Voraussetzungen der Weiterführung der Mitgliedschaft, können bei den Krankenkassen erfragt werden.
Die Adressen und Telefonnummern finden Sie in den Telefonbüchern oder Gelben Seiten, Stichwort: Krankenkassen.
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