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Wohngeld

Region Hannover
Ländliche Erwachsenenbildung


Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern.

Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag der wohngeldberechtigten Person.

Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss ist u.a. der Mieter von Wohnraum; für einen Lastenzuschuss ist es die Person, die Eigentum an dem selbst genutzten Wohnraum hat.

Die Höhe des zu leistenden Wohngeldes richtet sich neben der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung nach dem Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder.

Die zum 01.01.2009 erstmals eingeführte Heizkostenkomponente ist durch eine erneute Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2011 wieder abgeschafft worden. Dadurch wird bei der Berechnung des Wohngeldes lediglich die Bruttokaltmiete berücksichtigt.

Transferleistungsempfänger, das sind insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Empfänger von Leistungen aufgrund der Kriegsopferfürsorge, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Der Ausschluss besteht allerdings nicht, wenn durch die Leistung von Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind bei den Wohngeldbehörden der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wohnortes erhältlich.

Wohngeldrechner  
Für die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen


V.i.S.d.P. Region Hannover


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