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Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

Region Hannover

Wer ist berechtigt?

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist, soll u. a. die Versorgungssituation von pflegebedürftigen Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf durch einen erhöhten Leistungsanspruch verbessert werden. Gemeint sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind. Diese pflegebedürftigen Menschen erhalten zusätzlich zum bisherigen Pflegegeld oder der Pflegesachleistung einen Betrag von bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. bis zu 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Einzelfall festgelegt.

Auch Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf die zu Hause versorgt werden aber noch keine Pflegestufe (Pflegestufe 0) haben, können diese Leistung in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen gibt es?

Der zusätzliche Betreuungsbetrag nach § 45b SGB XI wird nicht ausgezahlt sondern ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen einzusetzen. Der Betrag kann nicht für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet werden. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und betreuender Familien. Dazu gehören folgende Leistungen:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Besondere Angebote zur allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene ambulante Pflegedienste
  • anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote

Die Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von derzeit bis zu 1.510,- Euro (ab 01.01.2012 bis zu 1.550 €) können für diese Angebote genutzt werden.

Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote?

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen geschulte Helferinnen und Helfer unter professioneller Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Umfeld übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten.

Informationen zu Anbietern niedrigschwelliger Betreuungsangebote in der Region Hannover erteilen:

Region Hannover Pflege-Info
Telefon 0511 / 6 16 - 2 33 00

Kommunaler Seniorenservice Hannover
Seniorentelefon 0511 / 1 68 - 4 23 45

Eine aktuelle Liste der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Niedersachsen finden Sie unter www.niedrigschwellige-betreuungsangebote-nds.de

Ehrenamtliches Engagement

Die Betreuung der Pflegebedürftigen wird von freiwilligen Helferinnen und Helfern übernommen. Für diese Aufgabe suchen die verschiedenen Einrichtungen Interessierte, die sich in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren möchten.

Zusätzliche Beratung durch Pflegedienste

Pflegebedürftige Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf und ihre pflegenden Angehörigen sind in besonderem Maße auf Hilfestellung und Beratung angewiesen, um die hohen körperlichen und insbesondere psychischen Belastungen im Pflegealltag besser bewältigen zu können. Für diese Gruppe pflegebedürftiger Menschen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht die Möglichkeit, weitere Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. In den Pflegestufen I und II sind dies zwei Beratungen pro Halbjahr, in Pflegestufe III zwei Beratungen pro Vierteljahr.

Personen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45a festgestellt wurde und die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Beratung durch die zuständige Pflegekasse

Seit dem 1. Januar 2009 haben alle Pflegeversicherten einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf individuelle, kostenfreie und unabhängige Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.

Die Pflegekasse berät ihre Versicherten unter anderem zu Leistungsansprüchen und Antragsverfahren bezüglich der zusätzlichen Betreuungsleistungen und erteilt sowohl Auskunft über Pflegedienste, die allgemeine Betreuungsleistungen anbieten, als auch über anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote.

Weitere Informationen erteilt Ihre Pflegekasse


V.i.S.d.P. Region Hannover


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