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Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den beruflichen Umgang mit Lebensmitteln

Region Hannover

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Frau  Dr. Constanze Redlich
Teamleitung
Team Allgemeiner Infektionsschutz und Umweltmedizin
Tel.: 0511 / 616 - 4 22 50

Adresse:
Region Hannover
Weinstraße  2-3
30171  Hannover
Tel.: 0511 / 6 16 - 0
Fax: 0511 / 6 16 - 2 24 99
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Fahrplan:
Fahrplanauskunft

Anreise:
Bahnhaltestelle:  Aegidientorplatz Stadtbahnlinien 1, 2, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 17 Schlägerstraße Stadtbahnlinien 1, 2, 8
Bushaltestelle:  Aegidientorplatz Buslinien 100, 120, 200

  reduzierte Ansicht

Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und muss in mündlicher und schriftlicher Form durch das Gesundheitsamt erfolgen.

Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover bietet diese Belehrungen montags bis freitags vor- und / oder nachmittags an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

  • Die verbindliche Terminvergabe erfolgt zu den Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 08.00-15.30 Uhr und freitags von 08.00-12.30 Uhr grundsätzlich nur telefonisch unter Telefon 0511 - 61 64 27 29.
  • Die Gebühr für eine Belehrung von 26,00 Euro ist bei der Kasse der Region im Bürgerbüro, Hildesheimer Str. 20, bis spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Belehrung zu entrichten.
  • Die Teilnahme an einer Belehrung wird nur mit gültigem Einzahlungsbeleg / Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers und gültigem Personalausweis oder vergleichbaren Identifikationspapieren mit Foto gewährt.
  • Nach Beginn der Veranstaltung wird keine Teilnahme mehr zugelassen.
  • Ein Kugelschreiber ist mitzubringen.
  • Die Belehrung dauert etwa eine Stunde.
  •  Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung vor Ort ausgehändigt. Nur Belehrungsnachweise mit Unterschrift des Fachbereichsleiters und Siegel sind gültig.

 

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