Der Amtsärztliche Dienst der Region Hannover führt überwiegend Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Institutionen wie z. B. regionale Ämter und Behörden durch, in Ausnahmefällen aber auch für Privatpersonen. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich in der Regel um Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen auf der Grundlage amtsärztlicher Untersuchungen oft unter Einbeziehung von Labor- und Röntgenbefunden. Externe Zusatzbegutachtungen (u. a. Orthopädie, Psychiatrie) werden nicht selten herangezogen. Die Notwendigkeit von Hausbesuchen ergibt sich aus dem Anlass der Fragestellung. Die Schwerpunkte dieser amtsärztlichen Begutachtungen lassen sich differenziert in folgende Kategorien unterteilen:
1. Begutachtungen nach dem Beamtengesetz etc. bei
- Einstellungen bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Feststellung der Dienst-(/Arbeitsfähigkeit
- Wiederverwendung aus dem Ruhestand
- Reduktion der Regelstundenzahl (Lehrer)
- Dienstunfallfolgen
2. Begutachtungen nach den Beihilfevorschriften bei
- Heilkur
- Sanatoriumsbehandlung
- Beihilfe für Heil- und Hilfsmittel
3. Ordnungsbehördliche Begutachtungen bei
- Aufenthaltsberechtigungen
- Aufenthaltserlaubnis
- Asylbewerbungen
- Feststellung der Reisefähigkeit
- Vorzeitiger Führerschein
- Führerschein nach Gesundheitsstörungen
4. Sozialmedizinische Begutachtungen bei
- Krankenkostzulage/Mehrbedarf
- Pflegezulage(/Pflegestufe
- Arbeits-/Erwerbsfähigkeit (u. a. gem. BAT)
- Verordnungen für Sozialhilfeempfänger
5. Sonstige Begutachtungen bei
- Prüfungsunfähigkeit
- Sportbefreiung
Außerdem werden die Todesbescheinigungen für Erd- und Feuerbestattungen bearbeitet, überprüft und dokumentiert.