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Beistandsschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Beistandsschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
Ihmeplatz  5
30449  Hannover
Tel.: 0511 / 168-42 786
Fax: 0511 / 168-45 500
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Ihmeplatz  5
30449  Hannover
Tel.: 0511 / 168-42 786
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 Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
8.30 bis 11 Uhr
Dienstag: 15.30 bis 18 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung

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Unterhalt für das Kind

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend und Familie beraten und unterstützen nicht miteinander verheiratete und geschiedene Eltern in Angelegenheiten der Vaterschaft, des Unterhaltsrechts und der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts für ihre Kinder.

Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für das Kind.

Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag vom Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dem Fachbereich Jugend und Familie zugegangen ist. Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird durch eine Beistandschaft, im Gegensatz zur Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft, nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit beendet werden.


Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Vaterschaft  
Der Fachbereich Jugend und Familie berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Unterhalt  
Alleinversorgende Mütter oder Väter werden bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihrer Kinder beraten und unterstützt


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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