Der Bereich Unterhaltsrecht und Erziehungs- und Elterngeld berät und unterstützt allein erziehende Mütter und Väter zur Vaterschaft, macht Unterhaltsansprüche geltend und gibt Rechtshilfe zur Durchsetzung dieser Ansprüche für Minderjährige und Volljährige bis zum 21. Lebensjahr. Ferner werden Sorgeerklärungen, Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsanerkennungen beurkundet und Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften geführt. Der Bereich ist außerdem zuständig für Unterhaltsvorschuss und Erziehungsgeld -und Elterngeld - und berät in Fragen zur Elternzeit.