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Vaterschaft

Landeshauptstadt Hannover

Adresse:
Vaterschaftsfeststellungen
Ihmeplatz  5
30449  Hannover
Tel.: 0511 / 168-42 786
Fax: 0511 / 168-45 500
Email
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 Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.30 bis 11 Uhr
Dienstag 15.30 bis 18 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung


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Für das Kind ist die Feststellung der Vaterschaft von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab Geburt mit seinem Vater verwandt. Gleichzeitig werden unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche und ggf. Rentenansprüche begründet.

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, kann eine Klage auf Vaterschaftsfeststellung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Diese Aufgabe übernimmt die der Beistand, die/der das Kind auch vor dem Familiengericht vertritt.

 


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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