In Arbeitsgebiet Elternbeiträge für Kindertagesstätten werden die nachstehend aufgeführten Aufgaben bearbeitet:
Berechnung von Elternbeiträgen nach der Entgeltregelung für Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft, für Kindertagesstätten in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, des Caritasverbandes sowie der Elterninitiativen und kleinen Kindertagesstätten
Einziehung der festgesetzten Elternbeiträge in den städtischen Kindertagesstätten
Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere Jugendhilfeträger
Abrechnung der ausgefallenen Elternbeiträge mit dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband, dem Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Hannover-Stadt, Kreisverband Hannover-Land, der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) und den Elterninitiativen und Kleinen Kindertagesstätten
Bearbeitung der Anträge auf Prüfung der Zumutbarkeit des Elternbeitrages nach § 90 SGB VIII für alle Einrichtungen