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Mittagsverpflegung

Region Hannover
Drei Tomaten und ein belegtes Brot in einer Brotdose, im Hintergrund ein Apfel
©   Region Hannover
Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen.

Wer bekommt diese Leistung?

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und für die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (wenn sie jünger als 25 Jahre sind), der Sozialhilfe, nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt werden. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen,
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden,
  • befristet bis zum 31.12. 2013 auch Schülerinnen und Schüler in einer Tageseinrichtung (Kinderhort).
  • Daneben  werden auch Schülerinnen und Schüler/ Kinder begünstigt, die keine Regelleistungen beziehen, die aber die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können.

Welche Leistung wird erbracht?
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im jeweiligen Regelbedarf berücksichtigt. Mit dieser Leistung sollen die Mehrleistungen ausgeglichen werden. Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen von Ihnen zu übernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.

Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jede Person gesondert beantragt werden. Sie wird nur erbracht, wenn die Schule/ Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und daran teilgenommen wird. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Leistungsberechtigten, den Namen der Schule/ Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle, den Namen des Gastronomen und den Anmeldungszeitraum enthalten.  Der Gastronom  kann z. B. ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem ein Vertrag besteht.

Der Gutschein über den bezuschussten Anteil an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung wird in der Schule/ Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle abgegeben. Der Eigenanteil ist eigenverantwortlich von Ihnen zu leisten.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern/ in den Jobcentern zur Verfügung.

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Antrag für Mittagsverpflegung (Bildung und Teilhabe)
Antrag für diejenigen, die nur Mittagsverpflegung beantragen möchten
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Bestätigungsformular für Bildungs- und Teilhabeleistungen
Bestätigungsmöglichkeit für die Anbieter (Schule, Kindertageseinrichtung, Tagesmutter oder andere Anbieter von Leistungen wie z. B. Verein, Musikschule)
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Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für jedes Kind, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen
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V.i.S.d.P. Region Hannover


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