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| © Region Hannover | |
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Wer bekommt diese Leistung?
Welche Leistung wird erbracht?
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im jeweiligen Regelbedarf berücksichtigt. Mit dieser Leistung sollen die Mehrleistungen ausgeglichen werden. Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen von Ihnen zu übernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.
Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jede Person gesondert beantragt werden. Sie wird nur erbracht, wenn die Schule/ Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und daran teilgenommen wird. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Leistungsberechtigten, den Namen der Schule/ Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle, den Namen des Gastronomen und den Anmeldungszeitraum enthalten. Der Gastronom kann z. B. ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem ein Vertrag besteht.
Der Gutschein über den bezuschussten Anteil an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung wird in der Schule/ Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflegestelle abgegeben. Der Eigenanteil ist eigenverantwortlich von Ihnen zu leisten.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern/ in den Jobcentern zur Verfügung.
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