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Schülerbeförderung

Region Hannover
Ab dem 01. Januar 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung.

Wer bekommt diese Leistung?

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und für die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (wenn sie jünger als 25 Jahre sind), der Sozialhilfe, nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt werden. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen,
  • Daneben  werden auch Schülerinnen und Schüler begünstigt, die keine Regelleistungen beziehen, die aber die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können.

Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

In Niedersachsen werden Schülerinnen und Schüler erst ab der Sekundarstufe II einen Anspruch auf diese Leistung haben, da die schulrechtlichen Bestimmungen eine vollständige Kostenübernahme bis zum Abschluss der Sekundarstufe I vorsehen.

Wie wird der Zuschuss berechnet?
Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (z. B. privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc.) genutzt werden.

Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung.

Wie wird die Leistung erbracht?
Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird als Geldleistung erbracht.

Was ist zu beachten?
Die Leistung muss für jede Person gesondert beantragt werden.

Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann der Leistungsträger  Nachweise über die Verwendung verlangen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern/ in den Jobcentern zur Verfügung.

 

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Antrag für Schülerbeförderung (Bildung und Teilhabe)
für diejenigen, die nur Schülerbeförderung beantragen möchten
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Bestätigungsformular für Bildungs- und Teilhabeleistungen
Bestätigungsmöglichkeit für die Anbieter (Schule, Kindertageseinrichtung, Tagesmutter oder andere Anbieter von Leistungen wie z. B. Verein, Musikschule)
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Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für jedes Kind, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen
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V.i.S.d.P. Region Hannover


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