Ab dem 01. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten und Fahrten der Kindertageseinrichtungen.
Wer bekommt diese Leistung?
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und für die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (wenn sie jünger als 25 Jahre sind), der Sozialhilfe, nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt werden. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- Daneben werden auch Schülerinnen und Schüler/ Kinder begünstigt, die keine Regelleistungen beziehen, die aber die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können.
Was kann übernommen werden?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten und Fahrten der Kindertageseinrichtungen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.
Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jede Person gesondert beantragt werden.
Legen Sie bitte bei einem anstehenden Ausflug oder einer anstehenden Fahrt eine schriftliche Information der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor, mit der zur Zahlung der Kosten aufgefordert wird.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern/ in den Jobcentern zur Verfügung.