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Soziale und kulturelle Teilhabe

Region Hannover
Jungen beim Fußball
Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.

Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahren) sind, für die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe (für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt), nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt werden. Daneben  werden auch Kinder und Jugendliche begünstigt, die keine Regelleistungen beziehen, die aber die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können.

Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 10 Euro monatlich erbracht.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jede Person gesondert beantragt werden.

Sie können Ihre persönliche Ansprechpartnerin/ Ihren persönlichen Ansprechpartner des zuständigen Jobcenters/Sozialamtes - falls Sie nicht bereits im Beratungsgespräch auf dieses Thema angesprochen wurden - darauf hinweisen, dass Interesse an sozialen und kulturellen Angeboten besteht. Dort erhalten Sie auch nähere Auskunft zu dem Leistungsangebot.

Der Gutschein im Wert von bis zu 10 Euro monatlich kann nach Wunsch für die genannten Aktivitäten eingesetzt werden.

Kennzeichner für einen Inhalt der Region Hannover
Antrag auf soziale und kulturelle Teilhabe
für diejenigen, die nur Teilhabe beantragen möchten
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Bestätigungsformular für Bildungs- und Teilhabeleistungen
Bestätigungsmöglichkeit für die Anbieter (Schule, Kindertageseinrichtung, Tagesmutter oder andere Anbieter von Leistungen wie z. B. Verein, Musikschule)
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Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für jedes Kind, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen
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V.i.S.d.P. Region Hannover


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