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Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahren) sind, für die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe (für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt), nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt werden. Daneben werden auch Kinder und Jugendliche begünstigt, die keine Regelleistungen beziehen, die aber die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken können.
Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 10 Euro monatlich erbracht.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jede Person gesondert beantragt werden.
Sie können Ihre persönliche Ansprechpartnerin/ Ihren persönlichen Ansprechpartner des zuständigen Jobcenters/Sozialamtes - falls Sie nicht bereits im Beratungsgespräch auf dieses Thema angesprochen wurden - darauf hinweisen, dass Interesse an sozialen und kulturellen Angeboten besteht. Dort erhalten Sie auch nähere Auskunft zu dem Leistungsangebot.
Der Gutschein im Wert von bis zu 10 Euro monatlich kann nach Wunsch für die genannten Aktivitäten eingesetzt werden.
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