Schulden sind für immer mehr Menschen ein alltägliches Problem, sie haben meistens persönliche und wirtschaftliche Gründe. Wenn Einnahmen und Ausgaben dauerhaft keine Deckung erbringen und nach Bezahlung von Miete usw. zu wenig Geld für den laufenden Lebensunterhalt verbleibt, dann beginnt Überschuldung. Auch in Hannover gibt es eine große Zahl überschuldeter Haushalte. Seit Juli 1984 wird für Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine kostenlose Schuldnerberatung mit der Erfahrung von über 25 Jahren angeboten.
1. Schuldnerberatung
Soziale Schuldnerberatung hilft bei der Aufarbeitung der Gesamtsituation. Sie umfasst persönliche Betreuung und Hilfe bei der Schuldenregulierung. Im ersten Schritt wird versucht, die aktuelle Situation zu erfassen und die Schulden zu ordnen. In einem zweiten Schritt wird über das hauswirtschaftliche Verhalten gesprochen. Ziel ist es: Einnahmen und Ausgaben müssen dauerhaft Deckung erbringen. Der dritte Schritt sind Verhandlungen mit den Gläubigern mit dem Ziel, für den Schuldner finanziell leistbare Lösungen auszuhandeln. Soziale Schuldnerberatung ist also weit mehr als reine Insolvenzberatung, siehe auch Flyer Schuldnerberatung (PDF-Datei - 467 KB).
2. vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren
(auch Verbraucherkonkurs, Privatinsolvenz genannt)
Seit 1999 ermöglicht der Verbraucherkonkurs überschuldeten Menschen einen Neuanfang. Kern des Verfahrens ist eine 72-monatige sogenannte „Wohlverhaltensperiode“, nach der redlichen Schuldnern die verbleibenden Schulden erlassen werden. Als redlich gilt, wer den pfändbaren Anteil seiner Einkünfte an einen Treuhänder abführt und seinen Pflichten nachkommt. Wer arbeitslos ist, muss sich um zumutbare Arbeit bemühen. Das Gesetz schreibt als Zugangsbedingung einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Der Schuldner muss versucht haben, sich ohne gerichtliche Hilfe mit den Gläubigern zu einigen. Auch ein sogenannter „Nullplan“ ist grundsätzlich möglich, wenn das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze keine Zahlungen ermöglicht. Für die Verfahrenskosten von mindestens 1.500 € kann eine Stundung beantragt werden. Das Gericht überprüft aber insgesamt 10 Jahre die Zahlungsfähigkeit. Unterstützung und Begleitung geben geeignete Personen (Rechtsanwälte) oder geeignete Stellen der Schuldnerberatung. Die Schuldnerberatung der Stadt Hannover ist seit dem 1.7.1999 als geeignete Stelle vom Land Niedersachsen anerkannt.
3. Seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos
Es wird empfohlen, sich nur an eine Schuldnerberatung zu wenden, die vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle anerkannt ist. Eine seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos und verlangt von zahlungsunfähigen Personen keine Gebühren. Bundesweit treten unseriöse Anbieter auf, die die verzweifelte Situation von Überschuldeten ausnutzen, Versprechungen nicht halten und unangemessene Bearbeitungsgebühren verlangen.
4. Prävention
Vorbeugende Aufklärung wird angesichts der ständig steigenden Zahl überschuldeter Menschen immer wichtiger. Durch den Rat der Stadt Hannover wurde daher im Januar 2007 ein Schuldenpräventionsprojekt für Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen.
Die Schuldnerberatung der Landeshauptstadt Hannover hat dafür ein Informationsangebot erarbeitet, eine Faltblatt-Reihe zu sechs Themen, die erste Verschuldungsrisiken beinhalten (siehe Flyer unten). Das Projekt soll Präventionsarbeit in Schulen und allen anderen Bildungseinrichtungen mit jungen Menschen unter 25 Jahre ermöglichen und unterstützen. Ziel des Informationsangebotes ist es, Interesse zu wecken, Gefahren aufzuzeigen und finanzielles Allgemeinwissen zu vermitteln.
Informationstermine werden nicht nur von der Stadt, sondern auch von anderen Trägern, die sich an dem Konzept beteiligen, durchgeführt.
Die Schuldnerberatung der Stadt Hannover koordiniert diese Präventionsarbeit somit trägerübergreifend.