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Wohngeld

Landeshauptstadt Hannover
Stadterneuerung und Wohnen

Adresse:
Fachbereich Soziales
Bereich Wohngeld
Sallstraße  16
30171  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 20 01
Fax: 0511 / 168 - 4 63 64
2. Fax: 0511 / 168 - 4 47 16
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Fachbereich Soziales
Bereich Wohngeld
Sallstraße  16
30171  Hannover
Tel.: 0511 / 168 - 20 01
Fax: 0511 / 168 - 4 63 64
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 Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten für allgemeine Informationen:
Montag und Donnerstag  9.00 – 12.30 Uhr
Dienstag 15.00 – 17.30 Uhr
Freitag    9.00 – 12.00 Uhr

 
Telefonisch erreichbar und persönliche Termine
nach vorheriger Absprache:

Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.30 – 15.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 17.30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen 8.30 – 13.00 Uhr

 



Anreise:
Bahnhaltestelle:  4, 5, 6, 11 (Marienstraße)
Bushaltestelle:  121 (Lutherstraße)

  reduzierte Ansicht
Aufgabe des Wohngeldes ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Finanzierung ihrer Wohnkosten zu gewährleisten, ohne dabei in die Abhängigkeit weitergehender sozialer Hilfen zu geraten.

Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) als Zuschuss zur Miete bzw. zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

Für die Berechnung des Wohngeldanspruches sind grundsätzlich die Miethöhe, bzw. die Höhe der monatlichen Belastung bei selbst genutztem Wohnraum sowie die Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder maßgeblich. Leben im Haushalt auch Personen, die wegen anderer Leistungen (siehe unten) vom Wohngeld ausgeschlossen sind, bleiben deren Einkünfte und Wohnkostenanteile bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt.

Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag (PDF-Formular - 5,2 MB) gestellt worden ist. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Wohngeld nehmen gern eine persönliche Beratung vor und führen bei Bedarf auch eine Probeberechnung durch. Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch zu den nebenstehend angegebenen Zeiten.

Anträge können auch bei allen anderen städtischen Dienststellen abgegeben werden. Eine Beratung ist dort aber nicht möglich.


Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Ausschluss vom Wohngeld:

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushaltsmitglieder, die Empfänger/innen von

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Zuschüssen nach § 22 Abs. 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
  • Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören,

sind, wenn bei der Berechnung dieser Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind auch die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine dieser Leistungen mit berücksichtigt wurden, z.B. die Ehepartner und Kinder des Leistungsberechtigten, deren Lebenspartner oder Personen, die mit dem Leistungsberechtigten in einer sog. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben.

Der Ausschluss vom Wohngeld tritt bereits ein, wenn ein Antrag auf eine dieser Leistungen gestellt worden ist. Wird diesem Antrag nicht entsprochen, kann bis zum Ablauf des auf die Ablehnung der Leistung folgenden Monats rückwirkend Wohngeld beantragt werden.

Für Haushaltsangehörige, die nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind, kann anschließend wieder Wohngeld beantragt werden.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld bieten wir hier zum Download an:

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Wohngeld 2011 - Die neuen Regelungen  
Broschüre des Fachbereich Soziales - Bereich Wohngeld (Dateigröße 429 KB)

Kennzeichner für einen Inhalt der Landeshauptstadt Hannover
Wohngeld ab 1. Januar 2011  
Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; PDF-Datei (Dateigröße 1,2 MB)


V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover


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